30. März 2004 (Golem.de)
Studie: File-Sharing ist gut für die Gesellschaft
File-Sharing hat keinen statistisch signifikanten Effekt auf Plattenverkäufe
File-Sharing hat so gut wie keinen Einfluss auf die Plattenverkäufe, zu diesem Schluss kommt eine
Studie von Felix Oberholzer, Professor an der Harvard Business School, und Koleman Strumpf, Professor an der Universität
North Carolina in Chapel Hill, die die Effekte von File-Sharing auf Plattenverkäufe statistisch untersucht hat.
Untersucht wurden die Verkäufe von insgesamt 500 Alben, die in acht Genres in der zweiten Jahreshälfte 2002 in den USA verkauft
wurden und es in dieser Zeit in die jeweiligen, wöchentlich erscheinenden Charts von Nielsen SoundScan geschafft haben. Als
Tauschbörse wurde OpenNAP genutzt, da sich auf Grund der zentralen Struktur die Nutzung hier gut überwachen ließ.
Die beiden Wissenschaftler kommen dabei zu dem Schluss, dass File-Sharing keinen
statistisch signifikanten Einfluss auf den Verkauf eines "durchschnittlichen" Albums hat. Zudem lassen sich die deutlichen
Umsatzeinbrüche der Musikindustrie nur zu einem kleinen Teil überhaupt durch File-Sharing erklären.
Für Alben von Superstars lässt sich sogar ein minimal positiver Effekt von File-Sharing auf die Verkäufe feststellen.
Für kleine, eher unbekannte Künstler hingegen stellen die Wissenschaftler einen minimal negativen
Effekt fest. Aber auch dieser sei statistisch nicht signifikant.
Oberholzer und Strumpf gehen in ihrer Analyse aber noch einen Schritt weiter. Wenn, so die beiden, File-Sharing keinen negativen Einfluss
auf das Geschäft der Musikindustrie hat, so muss File-Sharing doch einen positiven Einfluss auf die Wohlfahrt der Gesellschaft
insgesamt haben. Schließlich steigt der Musikkonsum insgesamt an. Milliarden von getauschten Dateien ließen sogar auf einen sehr hohen
Wohlfahrtsgewinn schließen, so Oberholzer und Strumpf.
Mehr dazu im Original auf:
Golem.de
30. März 2004 (ComputerBase.de)
Wie zwei Marktforscher herausgefunden haben wollen, scheint nicht der illegale Download von Musiktiteln aus dem Internet Grund für den
Absatzrückgang der Musikindustrie zu sein - im Gegenteil, so könnte man behaupten.
Die Forscher der Universitäten North Carolina sowie Harvard stützen ihre Argumentation auf den Vergleich von Musikdownloads mit
der gleichzeitig stattfindenden Marktentwicklung. Die Ergebnisse der sich über 17 Wochen erstreckenden Untersuchung, die im Jahre
2002 durchgeführt wurde, sind jüngst unter der Bezeichnung "The Effect of File Sharing on Record Sales" veröffentlicht worden.
Die Forscher setzen jedoch nicht nur die Behauptung in die Welt, Musikdownloads hätten fast keine Auswirkung auf den Absatz von Alben.
Sie behaupten ferner, dass der Download von Musik sogar zu einer höheren Verkaufsmenge führen könnte.
Die Behauptungen der Musikindustrie werden gleich durch mehrere Punkte ad absurdum geführt. Zuerst wäre hier zu nennen,
dass bereits in den 70er sowie 80er Jahren ein ähnlicher Rückgang zu verzeichnen war. Bekanntermaßen wurde in dieser
Zeit nicht das Internet als Sündenbock auserkoren - es existierte schlicht noch nicht. Ein weiterer angeführter Punkt ist,
dass der Verkauf von Musikalben in den 90er Jahren exorbitant hoch war, da der Wechsel von Kassette auf CD erfolgte, der sich damals
noch gravierender auswirkte, als heute ein ähnlicher Umschwung auf DVD Silberlinge.
Weiterhin wird in Zahlen ausgedrückt, wie unwahrscheinlich eine deutliche Auswirkung der Downloads auf die Industrie doch sei.
So würde es, glabt man den Forschern, keinen Unterschied machen, ob ein User in dem Untersuchungszeitraum 5 oder 5000 Musiktitel
heruntergeladen hat. In letzterem Falle entspreche eine derartige Zahl von heruntergeladenen Titeln etwa dem Verlust einer verkauften CD.
Dies sei darauf zurückzuführen, dass sich die ladenden Computernutzer in keinem Falle das Album gekauft hätten,
ob sie die Titel bereits hätten oder nicht.
Ebenso führt du Studie einen Vergleich mit Filmen, Videospielen sowie allgemein Software an. Auch diese eben angeführten
Beispiele seien beliebtes Ziel von Raubkopierern, ein Rückgang des Absatzes besagter Produkte sei aber nicht zu verzeichnen - im Gegenteil.
Letztendlich führen die Forscher den Rückgang des Musiktitelverkaufes auf mangelnde Abwechslung, Verbreitung neuer Medien
sowie eine gewisse Mentalität gegen die Taktik der Musikindustrie zurück. Im kompletten Bericht finden interessierte Leser
noch ein paar zusätzliche Informationen.
Trotz dieser Studie bleibt der Download von urheberrechtlich geschützten Medien immernoch illegal. Die Tatsache, dass diese
Sparte nicht alleiniger Grund für den rückschreitenden Absatz von Musikalben ist, soll keinen Freibrief für Raubkopierer darstellen.
Mehr dazu im Original auf:
ComputerBase.de
30. März 2004 (Webmaster Chaos Computer Club)
Nach der Klage der IFPI gegen einzelne Tauschbörsennutzer fordert der Chaos Computer Club zum Boykott der von der IFPI
vertretenen Musikverlage auf. Die Branche solle nicht den Nutzern die Schuld geben, wenn sie selber den Beginn des
Informationszeitalters verschlafen und es versäumt hat, ihr Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen.
Mehr dazu in der
Kampagne des CCC zum Boykott der Musikindustrie.
2. März 2004 (123recht.net)
Dämpfer für Musikindustrie
Kanadischer Richter: Tauschbörsen nicht illegal
Urheberrechtlich geschützte Musikdateien im Internet zur Verfügung zu stellen ist in Kanada nicht strafbar.
Provider müssen daher die Daten von Tauschbörsen-Nutzern nicht offenlegen.
Der Federal Court of Canada wies diese Woche einen entsprechenden Antrag auf Identifizierung von 29 Tauschbörsenmitgliedern der Vereinigung der
kanadischen Musikindustrie CRIA ab. Die CRIA hatte von den Providern die Freigabe der Benutzerdaten 29 angeblicher "music swapper" gefordert,
um Klagen wegen Urheberrechtsverletzung gegen sie einleiten zu können. Den fraglichen Tauschbörsen-Nutzern wird von der CRIA vorgeworfen,
geschützte Musikdateien zu tauschen. Richter Konrad von Finckenstein begründete seinen Entschluss damit, dass er in dem Verhalten der in
das Visier von CRIA geratenen Personen nichts Illegales sehe.
Es sei nach kanadischem Recht keine Urheberechtsverletzung erkennbar, so der Richter. Die Mitglieder von Tauschbösen hätten lediglich
für andere User einsehbare Musikdateien auf ihrer Festplatte gelagert. Wenn jemand auf die Festplatten zugreift, um sich Musik runterzuladen,
könne man es den Betreffenden nicht anlasten. Eine Urheberechtsverletzung würde erst dann vorliegen, wenn der User die Musikdatein
selbstständig verschicken oder annoncieren würde, dass er sie anbietet.
Richter von Finckelstein verglich Tauschbörsen mit einer Leihbibliothek. Schließlich würde es auch keine Urheberrechtsverletzung
darstellen, wenn dort ein Kopierer stehe. Auch damit wäre für jeden die Möglichkeit gegeben, die ebenfalls urheberrechtlich geschützten
Bücher zu kopieren, argumentierte von Finckenstein. Der Richter bezog sich damit auf einen Fall, der vor einem kanadischen Supreme Court
verhandelt worden war: Bibliotheken würden Kopierer nur unter der Vorraussetzung aufstellen, dass sie zu legalen Zwecken genutzt werden.
Ein ähnliches Prinzip gelte für Tauschbörsen, sagte Konrad von Finckenstein. Die Bereitstellung allein sei noch nicht strafbar.
Die von der CRIA vorgebrachten Beweise gegen die angeblichen Raubkopierer wären nicht ausreichend, um einen solchen Eingriff in die
Privatssphäre, wie ihn CRIA fordert, zu rechtfertigen. Der Richter bestätigte damit das Urteil der vorangegangenen Instanz.
CRIA-Anwalt Richard Pfohl zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden. Man werde die Entscheidung eingehend prüfen und sie sehr
wahrscheinlich anfechten. "Unserer Ansicht nach erlaubt das kanadische Urheberrecht nicht, dass jemand hunderte oder tausende Musikdateien zum Kopieren,
Übertragen und Verteilen ins Internet stellt."
Netzaktivisten begrüßten die Entscheidung. Howard Konpf, Experte für Internetrecht an der Universität Ottawa,
sagte: "Das ist ein großer Sieg für die Technik und das Internet und alle Menschen, die Technik und das Internet gebrauchen."
Das nordamerikanische Land hat die Verträge der World Intellectual Property Organisation (WIPO) noch nicht umgesetzt,
weshalb es keine gesetzlichen Beschränkungen zum Downloaden und Kopieren gibt. Die WIPO-Verträge besagen, dass geistiges Eigentum,
darunter auch Musik, nur vom Urheber kopiert und verteilt werden darf. Stattdessen wird in Kanada eine Sondersteuer auf CD-Rohlinge,
Leerkassetten und ähnlichem erhoben, die der Musikindustrie zum Ausgleich für die Verluste durch Raubkopierer zukommen.
Das Urteil von Finckensteins ist zwar nur in Kanada gültig, jedoch kann es auch international Auswirkungen auf ausstehende
Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen haben. Auch der amerikanische Verband der Musikindustrie (RIAA) strebt zur Zeit Klagen
gegen Tauschbörsianer an.
Der weltweite Feldzug der Musikindustrie gegen Urheberechtsverletzungen wird auch in Deutschland ausgetragen. Gerd Gebhardt,
der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände (IFPI) kündigte am Montag Klagen gegen 68 Internetnutzer an, die gegen Urheberrecht
verstoßen haben sollen. Es gehe jedoch nicht darum, möglichst viele Tauschbörsen-Nutzer zu verklagen. Vielmehr wolle man ein
Zeichen setzen, dass die Musikindustrie die Umsatzeinbußen nicht mehr tatenlos mitansehe, so Gebhardt.
Mehr dazu hier:
Vorschläge und Meinungen bitte an: admin@mecker.rennkuckuck.de
oder im Phorum
|